Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB‘s) und die Haftungsausschlusserklärung, regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Veranstaltungsteilnehmer und uns als Veranstalter.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB‘s und die Haftungsausschlusserklärung anerkennen mit Ihrer Unterschrift.§ 1 Abschluss des Vertrages
- Der Vertrag gilt als Verbindlich abgeschlossen, wenn der Gutschein oder die Buchung bestellt oder zugesagt wird.
- Die Buchung oder der Versand des Gutscheines im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per Email) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf dem Gutschein oder der Buchungsbestätigung festgehalten wurde.
- Der Veranstaltungsteilnehmer haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
- Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Veranstaltungsteilnehmer einen Beifahrersitzplatz in einem Audi R8 für eine Fahrt, auf einem vorher vereinbartem Rundkurs (Rennstrecke), von einer vorher vereinbarten Dauer, zur Verfügung zu stellen. Die Fahrt wird von einem entsprechenden qualifizierten Piloten durchgeführt. Die Nichtbestellung der gebuchten Veranstaltung begründet eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Veranstalter.
- Die vereinbarten Preise schließen folgende Nebenkosten mit ein: Bereitstellung des Fahrzeuges inkl. Kraftstoff und Öle am Veranstaltungsort, Miete des Veranstaltungsortes, Reifenverschleiß, ggf. auftretende Schäden am Fahrzeug inkl. der ggf. anfallenden Bergungskosten, verbrauchte Kraftstoffe so wie Öle während der Veranstaltung, Wartungsarbeiten am Fahrzeug und die anfallenden Personalkosten.
- Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Rechnung oder per Email. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters nicht innerhalb der in der Rechnung oder Email angegebenen Tage nach Versand dieser, ist der Veranstalter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe § 3c-i).
- Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrages (bei kurzfristiger Buchung des Gesamtbetrages) binnen 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto des Veranstalters.
- Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Veranstaltungsteilnehmer spätestens 8 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
- Eine Bezahlung in Bar vor Ort, kann in Ausnahmefällen in Absprache mit dem Veranstalter ermöglicht werden.
§ 3 Widerrufsbelehrung
- Jeglicher Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
- Bei einem Rücktritt des Veranstaltungsteilnehmers werden folgende Stornierungsgebühren dem Veranstaltungsteilnehmer in Rechnung gestellt:
- bis 4 Wochen vor dem voraussichtlichem Veranstaltungstermin 10 % des vereinbarten Preises.
- ab 4 Wochen vor dem voraussichtlichem Veranstaltungstermin 50 % des vereinbarten Preises.
- ab einer Woche vor dem voraussichtlichem Veranstaltungstermin 75 % des vereinbarten Preises.
- bei nichtantritt ohne Mitteilung 100 % des vereinbarten Preises.
- Ein Rücktritt des Veranstalters vom Vertrag kann begründet werden durch:
- Die vereinbarte Vorauszahlung wurde nicht innerhalb der in §2c genannten Frist geleistet.
- Aus einem sachlich gerechtfertigtem Grund, beispielsweise: höhere Gewalt oder vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Eine Buchung unter irrführender o. falscher Angaben wesentlicher Tatschen, z.B. in der Person des Kunden oder auch bedingt durch Voraussetzungen die unter
§ 4 c,d,e beschrieben nicht erfüllt wurden vom Veranstaltungsteilnehmer. Hierfür werden keine ggf. geleisteten Vorauszahlungen bzw. Zahlungen dem Teilnehmer rückvergütet.
- Der Veranstalter hat dem Veranstaltungsteilnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben aufgeführte Tatsachen anbahnen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Veranstalters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem Veranstaltungsteilnehmer unverzinst erstattend.
§ 4 Obliegenheiten des Teilnehmers
§ 5 Haftungsbeschränkung
- Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bedingungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung entstehen, dieses gilt ausschließlich während der Fahrt im Audi R8 Renntaxi des Veranstalters.
Ausgenommen sind hiervon Personen und Sachschäden, die durch dritte (z.B. andere Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände) verschuldet wurden.
Hierzu empfiehlt der Veranstalter wie unter § 4 d angemerkt, eine entsprechende Versicherung vorzuhalten.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Person oder Sachschäden außerhalb des Audi R8 Renntaxifahrt, da dieser Bereich nicht mehr zum Teil der Veranstaltung gehört, gemäß des abgeschlossenen Vertrages.
- Für andere Schäden haftet der Veranstalter nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund oder aber auf Arglist beruhen.
Allgemeine Verkaufsinformationen:
Die Fahrzeugbeschreibungen dienen lediglich der allgemeinen Identifizierung der Fahrzeuge und stellen keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die gemachten Angaben/Beschreibungen und Bildern sind unverbindlich und dienen nicht als zugesicherte Eigenschaften. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung/Gewährleistung für Tipp und Datenübermittlungsfehler. Ausstattungen sind ggf. gesondert zu prüfen.
Die Fahrzeugangebote von BURGDORFF Cars finden Sie ausschließlich auf unserer Webseite, auf „mobile.de“, oder
auf „autoscout 24“. Mögliche Auktionen über den Anbieter „Catawiki“ oder „eBay“ sind ebenfalls möglich, während einer Auktion wird das entsprechende Fahrzeug nicht auf anderen Plattformen außer
der eigenen angeboten und nicht gepreist! Angebote auf anderen Plattformen sind nicht von uns platziert, nicht gewünscht und damit in der Regel nicht aktuell!
Wichtige Info für den Privatkunden: Der Betrieb eines Old- oder Jung- Timer sowie eines Rennfahrzeuges ist möglicherweise mit Problemen verbunden. Laufleistungen die wir nicht immer garantieren
können entsprechen nicht zwingend der Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges. Vorhandene Scheckhefte sind nicht unbedingt ein Nachweis und müssen keinen Rückschluss auf den Fahrzeugzustand geben.
Ebenfalls können wir grundsätzlich keine Garantie für die Unfallfreiheit und / oder Nachlackierungen eines Fahrzeuges abgeben. Über jegliche Art von Schäden, insbesondere Unfallschäden kann keine
sichere Aussage getroffen werden. Wir bitten um Verständniss, dass wir keine Garantie / Gewährleistung für Old- oder Jung- Timer sowie Rennfahrzeuge geben können, dieses liegt in der Sache und
ist wie wir annehmen auch Verständlich. Sicher werden wir Sie bei einem entstandenen Problem nach dem Kauf mit Rat und Tat unterstützend zur Seite stehen!
Wir sind bemüht, im Rahmen der Kaufvereinbarungen, alle notwendigen abgesprochenen Arbeiten am Fahrzeug zu Ihrer Zufriedenheit und innerhalb des angestrebten Zeitrahmens zu erledigen. Das
Verständnis für das zu erwerbende Fahrzeug müssen Sie aufbringen!
Händleranfragen sind erwünscht, Verhandlungen über den abschließenden Verkaufspreis werden nur telefonisch gemacht wenn das Fahrzeug vom Käufer nicht besichtigt werden kann. Ansonsten ist die Besichtigung und die ggf. mögliche Probefahrt vor die Verhandlung des abschließenden Verkaufspreises zu setzten.
Wir begrüßen ausdrücklich die Hinzuziehung sachkundiger Entscheidungshilfen. Irrtümer vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr!
Ihr BURGDORFF Cars Team