Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen
I. Vertragsabschluss / Übermittlung von Daten, die Präsentation von Kraftfahrzeugen des Verkäufers auf der Webseite oder auf Verkaufsplattformen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Einladung die präsentierten Kraftfahrzeuge beim Verkäufer zu bestellen. Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Dieses gilt auch für das Absenden einer Bestellung durch den Käufer über die Webseite, eine Verkaufsplattform oder per Fax. Die automatisierte Bestätigung des Zugangs der verbindlichen Bestellung gegenüber dem Käufer über die Webseite, eine Verkaufsplattform oder eine Zugangsbestätigung durch den Verkäufer stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer dar. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der verbindlichen Bestellung (Angebot des Käufers) binnen 7 Tagen abzulehnen. Sie gilt als angenommen bei vorheriger Lieferung / Übergabe des Kaufgegenstandes.
II. Übermittlung von Daten Sämtliche Personen- und Vertrags- / Rechnungsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag / Rechnung und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z.B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten Verkäufer, sowie - wenn und soweit zur Erfüllung der Verträge erforderlich - dem Fahrzeugimporteur, dem Fahrzeughersteller, sowie den weltweit verbundenen Unternehmen sowie den insoweit beauftragten Dienstleistern oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten (z.B. finanzierende Bank) erhoben, verarbeitet, übermittelt bzw. genutzt. Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
III. Preise Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und dafür ausgelegte Kosten werden zusätzlich zu dem vereinbarten Preis berechnet.
IV. Zahlung, Fälligkeit des Kaufpreises Der Kaufpreis einschließlich des Preises für vereinbarte Nebenleistungen ist bei Übernahme des Kaufgegenstandes vollständig zu entrichten. Der Kaufpreis einschließlich des Preises der vereinbarten Nebenleistungen ist fällig spätestens 8 Tage nach Anzeige des Verkäufers über die vertragsgemäße Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur Übergabe sowie der Anzeige der Bereitstellung der Übersendung des Vertrages / Rechnung. Ist mit dem Käufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis vereinbart, ist diese vorbehaltlich abweichender Vereinbarung sofort nach Rechnungsstellung fällig. Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn dies auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
V. Höhere Gewalt Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Ereignisse höherer Gewalt können z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffknappheit, Kriege, politische Unruhen, Terrorakte, hoheitliches Handeln oder behördliche Maßnahmen sein. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
VI. Abnahme, der Käufer hat den zur vertragsgemäßen Übergabe bereitgestellten Kaufgegenstand binnen 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Ansprüchen Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises einschließlich des Preises der vereinbarten Nebenleistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
VII. Eigentumsvorbehalt, der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages / Rechnung zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich für den Kaufgegenstand eine Nutzung einräumen.
VIII. Sach- und Rechtsmängelhaftung Die gesetzliche Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt bei einem Käufer als Verbraucher gemäß § 13 BGB ein Jahr ab Vertragsabschluss, sofern nicht im Kaufvertrag / Rechnung anders beschrieben. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. In Bezug auf Waren mit digitalen Elementen gelten für Sach- und Rechtsmängel an digitalen Elementen die gesetzlichen Bestimmungen. Die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Vom Verkäufer im Rahmen einer Nachbesserung ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsbegrenzungen, Haftungsausschlüsse und Verkürzungen der Verjährung gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet, insbesondere bei arglistigem Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz, bzw. etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie. Erfüllungsort für jegliche Ansprüche an Beseitigung von Sachmängeln ist der Sitz des Verkäufers.
IX. Erfüllungsort / Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Geschäfts Verbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderung, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegen den Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
X. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen, wozu er auch nicht verpflichtet ist.
Stand Dez. 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Event und Veranstaltungen so wie einen Haftungsausschuß bei Mitfahrten in Fahrzeugen unseres Unternehmen
Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB‘s) und die Haftungsausschlusserklärung, regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Veranstaltungsteilnehmer und uns als Veranstalter.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB‘s und die Haftungsausschlusserklärung anerkennen mit Ihrer Unterschrift.§ 1 Abschluss des Vertrages
- Der Vertrag gilt als Verbindlich abgeschlossen, wenn der Gutschein oder die Buchung bestellt oder zugesagt wird.
- Die Buchung oder der Versand des Gutscheines im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per Email) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf dem Gutschein oder der Buchungsbestätigung festgehalten wurde.
- Der Veranstaltungsteilnehmer haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
- Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Veranstaltungsteilnehmer einen Beifahrersitzplatz in einem Audi R8 für eine Fahrt, auf einem vorher vereinbartem Rundkurs (Rennstrecke), von einer vorher vereinbarten Dauer, zur Verfügung zu stellen. Die Fahrt wird von einem entsprechenden qualifizierten Piloten durchgeführt. Die Nichtbestellung der gebuchten Veranstaltung begründet eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Veranstalter.
- Die vereinbarten Preise schließen folgende Nebenkosten mit ein: Bereitstellung des Fahrzeuges inkl. Kraftstoff und Öle am Veranstaltungsort, Miete des Veranstaltungsortes, Reifenverschleiß, ggf. auftretende Schäden am Fahrzeug inkl. der ggf. anfallenden Bergungskosten, verbrauchte Kraftstoffe so wie Öle während der Veranstaltung, Wartungsarbeiten am Fahrzeug und die anfallenden Personalkosten.
- Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Rechnung oder per Email. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters nicht innerhalb der in der Rechnung oder Email angegebenen Tage nach Versand dieser, ist der Veranstalter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe § 3c-i).
- Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrages (bei kurzfristiger Buchung des Gesamtbetrages) binnen 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto des Veranstalters.
- Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Veranstaltungsteilnehmer spätestens 8 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
- Eine Bezahlung in Bar vor Ort, kann in Ausnahmefällen in Absprache mit dem Veranstalter ermöglicht werden.
§ 3 Widerrufsbelehrung
- Jeglicher Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
- Bei einem Rücktritt des Veranstaltungsteilnehmers werden folgende Stornierungsgebühren dem Veranstaltungsteilnehmer in Rechnung gestellt:
- bis 4 Wochen vor dem voraussichtlichem Veranstaltungstermin 10 % des vereinbarten Preises.
- ab 4 Wochen vor dem voraussichtlichem Veranstaltungstermin 50 % des vereinbarten Preises.
- ab einer Woche vor dem voraussichtlichem Veranstaltungstermin 75 % des vereinbarten Preises.
- bei nichtantritt ohne Mitteilung 100 % des vereinbarten Preises.
- Ein Rücktritt des Veranstalters vom Vertrag kann begründet werden durch:
- Die vereinbarte Vorauszahlung wurde nicht innerhalb der in §2c genannten Frist geleistet.
- Aus einem sachlich gerechtfertigtem Grund, beispielsweise: höhere Gewalt oder vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Eine Buchung unter irrführender o. falscher Angaben wesentlicher Tatschen, z.B. in der Person des Kunden oder auch bedingt durch Voraussetzungen die unter
§ 4 c,d,e beschrieben nicht erfüllt wurden vom Veranstaltungsteilnehmer. Hierfür werden keine ggf. geleisteten Vorauszahlungen bzw. Zahlungen dem Teilnehmer rückvergütet.
- Der Veranstalter hat dem Veranstaltungsteilnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben aufgeführte Tatsachen anbahnen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Veranstalters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem Veranstaltungsteilnehmer unverzinst erstattend.
§ 4 Obliegenheiten des Teilnehmers
§ 5 Haftungsbeschränkung
- Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bedingungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung entstehen, dieses gilt ausschließlich während der Fahrt im Audi R8 Renntaxi des Veranstalters.
Ausgenommen sind hiervon Personen und Sachschäden, die durch dritte (z.B. andere Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände) verschuldet wurden.
Hierzu empfiehlt der Veranstalter wie unter § 4 d angemerkt, eine entsprechende Versicherung vorzuhalten.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Person oder Sachschäden außerhalb des Audi R8 Renntaxifahrt, da dieser Bereich nicht mehr zum Teil der Veranstaltung gehört, gemäß des abgeschlossenen Vertrages.
- Für andere Schäden haftet der Veranstalter nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund oder aber auf Arglist beruhen.
Stand Dezember 2022
Allgemeine Verkaufsinformationen in Deutsch
Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die gemachten Angaben/Beschreibungen und Bildern sind unverbindlich und dienen nicht als zugesicherte Eigenschaften. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung/Gewährleistung für Tipp und Datenübermittlungsfehler. Ausstattungen sind ggf. gesondert zu prüfen.
Die Fahrzeugangebote von BURGDORFF-Cars finden Sie ausschließlich auf unserer Webseite, auf „mobile.de“, auf
„autoscout 24“, auf „my-trailer“ und auf „Elfersport“. Mögliche Auktionen über den Anbieter „Catawiki“ oder „eBay“ sind ebenfalls möglich, während einer Auktion wird das entsprechende Fahrzeug
nicht auf anderen Plattformen außer der eigenen angeboten und nicht gepreist! Angebote auf anderen Plattformen sind nicht von uns platziert, nicht gewünscht und damit in der Regel nicht
aktuell!
Wichtige Info für den Privatkunden: Der Betrieb eines Old- oder Jung- Timer sowie eines Rennfahrzeuges ist möglicherweise mit Problemen verbunden. Laufleistungen die wir nicht immer garantieren
können entsprechen nicht zwingend der Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges. Vorhandene Scheckhefte sind nicht unbedingt ein Nachweis und müssen keinen Rückschluss auf den Fahrzeugzustand geben.
Ebenfalls können wir grundsätzlich keine Garantie für die Unfallfreiheit und / oder Nachlackierungen eines Fahrzeuges abgeben. Über jegliche Art von Schäden, insbesondere Unfallschäden kann keine
sichere Aussage getroffen werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Garantie / Gewährleistung für Old- oder Jung- Timer sowie Rennfahrzeuge geben können, dieses liegt in der Sache und ist
wie wir annehmen auch Verständlich. Sicher werden wir Sie bei einem entstandenen Problem nach dem Kauf mit Rat und Tat unterstützend zur Seite stehen!
Wir sind bemüht, im Rahmen der Kaufvereinbarungen, alle notwendigen abgesprochenen Arbeiten am Fahrzeug zu Ihrer Zufriedenheit und innerhalb des angestrebten Zeitrahmens zu erledigen. Das
Verständnis für das zu erworbene Fahrzeug müssen Sie aufbringen!
Händleranfragen sind erwünscht, Verhandlungen über den abschließenden Verkaufspreis werden nur telefonisch gemacht wenn das Fahrzeug vom Käufer nicht besichtigt werden kann. Ansonsten ist die Besichtigung und die ggf. mögliche Probefahrt vor die Verhandlung des abschließenden Verkaufspreises zu setzten.
Wir begrüßen ausdrücklich die Hinzuziehung sachkundiger Entscheidungshilfen. Irrtümer vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr!
Gerichtlicher Erfüllungsort ist der Gerichtssitz in Geestland-Langen bei Bremerhaven Deutschland.
Ihr BURGDORFF Cars Team
General Sales Information in English
The vehicle description is only used for general identification of the vehicle and does not represent a guarantee in the sense of commercial law. The information does not claim to be complete. The information/descriptions and images provided are non-binding and do not serve as guaranteed properties.
The seller assumes no liability/guarantee for tips and data transmission errors. Equipment may need to be checked separately. The vehicle offers from BURGDORFF-Cars can only be found on our website, on “mobile.de”, on “autoscout 24”, on “my-trailer” and on “Elfersport”. Possible auctions via the provider "Catawiki" or "eBay" are also possible, during an auction the vehicle in question is not offered on other platforms than your own and is not priced! Offers on other platforms are not placed by us, are not desired and are therefore usually not up to date!
Important information for private customers: The operation of an old or young timer as well as a racing vehicle may be associated with problems. Mileages that we cannot always guarantee do not necessarily correspond to the total mileage of the vehicle. Existing checkbooks are not necessarily proof and do not have to provide any conclusions about the condition of the vehicle. Likewise, we cannot guarantee that a vehicle will be free of accidents and/or that a vehicle will be repainted. No reliable statement can be made about any kind of damage, especially accident damage.
We ask for your understanding that we cannot give any guarantee/warranty for old or young timers or racing vehicles, this is the matter and is as we assume, understandable.
If you have a problem after the purchase, we will certainly support you with words and deeds!
Within the scope of the purchase agreement, we endeavor to carry out all necessary agreed work on the vehicle to your satisfaction and within the desired time frame.
You must have an understanding of the vehicle to be purchased!
Dealer inquiries are welcome, negotiations over the final sale price will only be made by phone if the vehicle cannot be viewed by the buyer. Otherwise, the inspection and, if necessary, the possible test drive are to be set before the negotiation of the final sales price.
We expressly welcome the consultation of expert decision-making aids.
Subject to errors, all information without guarantee!
Judicial place of performance is the court seat in Geestland-Langen near Bremerhaven Germany.
Your BURGDORFF Cars team